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Der Till von Franken ist das Symbol für das Verbandsgebiet Ober-, Mittel- und
Unterfranken und ein Verdienstorden, sowie die höchste Auszeichnung die der
Fastnacht-Verband Franken zu vergeben hat.
Der Till von Franken wurde am 11. November 1962 vom Präsidenten des
Landesverbandes Franken, Konrad Habicht, und das Ordenskapitel des Landesverbandes Franken
zur Auszeichnung verdienter Karnevalisten initiiert.
Ausschnitte aus der Verleihungsordnung
Der Orden stellt den Kopf des Till Eulenspiegel mit der Narrenmütze dar. Oben
an der Mütze ist beweglich das rot-weiße Wappenschild Frankens befestigt, durch dessen
auf der Rückseite angebrachte Öse das Ordensband geführt wird. Auf der Rückseite des
Ordens befindet sich der Verbandsname und die Ordensnummer. Der Till von Franken wird als
Halsorden am rot-weißen Band getragen. Er wird seit dem 11. November 1966 in zwei
Ausfertigungen verliehen und zwar versilbert oxydiert und vergoldet. ...
Der Orden Till von Franken darf nur an ehrenamtlich tätige Karnevalisten, die
sich um die fränkische Fastnacht besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden.
...
Der Verdienstorden Till von Franken in Gold kann alljährlich einmal und in
besonderen Ausnahmefällen auch mehrmals im Jahr verliehen werden. Über die
Voraussetzungen entscheidet das Ordenskapitel. Er kann nur an Personen verliehen werden,
die weit über die ... genannten Erfordernisse hinaus hervorragende und langjährige
Verdienste erbracht haben. ...
Das Recht, den Orden zu tragen, kann aberkannt werden, wenn der Träger des
Ordens sich nach der Verleihung durch Wort oder Tat schädigend gegen die Fastnacht wendet
oder durch unehrenhaftes Verhalten sich des Ordens als unwürdig erweist. ...
Weitere Bedingungen zur Verleihung
Jeder antragsberechtigte Verein kann jährlich nur einen Antrag stellen. Bei der
Überreichung des Ordens wird gleichzeitig eine Anstecknadel und eine Urkunde
ausgehändigt, die ebenfalls die Nummer des Ordens enthält.
Über die Verleihung des Ordens wird ein Ordensbuch durch das Ordenskapitel geführt.
Der jeweilige Orden ist an eine Person gebunden und darf nur von der in der Urkunde
angegebenen Person getragen werden.
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Dieser Text stammt aus der freien
Enzyklopädie Wikipedia |
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